Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin für ein Erstgespräch. (sog. Psychotherapeutische Sprechstunde) Diese soll zum Kennenlernen dienen und eine erste Orientierung geben, ob eine Psychotherapie indiziert ist. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte die Krankenkassenkarte des Kindes/ Jugendlichen mit. Junge Erwachsene können auch ohne ihre Eltern kommen. Weitere Absprachen müssen nach dem Erstkontakt getroffen werden. Bei getrennt lebenden Eltern müssen beide Sorgeberechtigte ihre Einwilligung zur Aufnahme einer Therapie geben. Nach der Durchführung von bis zu 10 Einheiten (á 25 Minuten) Sprechstunden müssen sich mindestens 2 probatorische Sitzungen anschließen, die der weiteren Diagnostik dienen.
Diese erfolgt in zwei Beantragungsschritten. Es werden je Antrag 12 Stunden für den Patienten selber sowie 3 Bezugspersonenstunden beantragt.
Je nach Verlauf des ersten Therapieabschnittes kann mit einem entsprechenden Bericht die Verlängerung bis auf 60 Stunden beantragt werden. Die Verlängerung ist gutachterpflichtig.
Die maximale Stundenbewilligung umfasst 80 Stunden.
In besonders dringenden Fällen können Termine für eine Akutbehandlung vereinbart werden. Diese werden bei Fortsetzung auf das Gesamtkontingent angerechnet.
Gesetzlich Versicherte können bei mir bis zum 21. Lebensjahr über die Krankenkasse eine Therapie bewilligt bekommen.
Seit dem 01.04.2017 ist ein Termin in einer Sprechstunde verpflichtend für den Zugang zur Richtlinien Psychotherapie. Dies gilt nicht für privat Versicherte sowie Selbstzahler. Der Einstieg erfolgt über die Durchführung der probatorischen Sitzungen.
Um einen Termin zu vereinbaren rufen sie bitte in den Sprechzeiten an.
Dienstags & Donnerstags: 10.00 bis 11.00 Uhr
Donnerstags: 13.00 bis 14.00 Uhr
Freitags: 9.30 bis 10.00 Uhr
"Entscheidungen"